Satzung

Satzung des FC Bayern-Fanclub Düsseldorf
§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Fanclub führt den Namen „FC Bayern Fanclub Düsseldorf“ und hat seinen Sitz in 40221 Düsseldorf. Der Fanclub ist im Fanclubregister  des FC Bayern München eingetragen.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.

§ 2 Zweck des Fanclubs

1.  Der Fanclub hat den Zweck, die Fans des F.C. Bayern München zu einer kameradschaftlichen Gemeinschaft während und außerhalb von Veranstaltungen zusammenzufügen.
2. Betreuung aller Mitglieder

3. Der Fanclub ist politisch und konfessionell neutral.
4. Der Zweck des Fanclubs soll durch folgende Mittel erreicht werden:
– Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen
– Fahrten zu den Spielen des FC Bayern München
– Pflege der Beziehung zu anderen Fanclubs

§ 3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

1. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereins zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen.

2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung und Ausschließung. Ein Mitglied kann jederzeit seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erklären. Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Fanclubs verletzt oder trotz Mahnung beitragssäumig ist. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

3. Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Die ggf. bezahlten Jahresbeiträge bleiben bei Austritt einbehalten.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Versammlungen und Mitgliederversammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Außerdem hat jedes volljährige Mitglied das Recht zu wählen und gewählt zu werden.

2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Ansehen des Fanclubs zu wahren, die Ziele des Fanclubs nach besten Kräften zu fördern und die Satzung zu achten.

3. Die Mitglieder des Fanclubs erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen.

4. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 26€. Bei unterjährigem Eintritt in den Fanclub, wird ab dem 01.02. des jeweiligen Jahres für das verbleibende Halbjahr ein verminderter Beitrag von 13€ fällig.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
a)      der Vorstand
b)      die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus
a)      1.Vorsitzender
b)      2. Vorsitzender
c)      Kassenführer

2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Fanclubs. Ihm obliegt die Verwaltung des Fanclubvermögens und die Ausführung der Fanclubbeschlüsse.

3. Die Vorstandmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und beschließt über:

a)      Wahl der Vorstandsmitglieder
b)      Kassenprüfung
c)      Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
d)      Ausschluss von Mitgliedern
e)      Satzungsänderung

2. Die Vorstandsmitglieder sind in offener Wahl zu bestimmen. Alle übrigen Wahlen und Beschlussfassungen sind ebenfalls offen durchzuführen.

3. Der Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn mindestens 25% der Mitglieder dies verlangen. Wird dem Verlangen durch den Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die Mitgliederversammlung einberufen.

4. Alle Mitgliederversammlungen werden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt per Email und auf der Internetseite.

5. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmermehrheit der Erschienenen. Eine Vertretung in der Stimmenabgabe ist unzulässig.

6. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder ist bei Stimmengleichheit ein zweiter Wahlvorgang erforderlich. Ergibt der zweite Wahlvorgang nochmals Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.

7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

§ 9 Vermögen

Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Fanclubzwecks verwendet.

§ 10 Vereinsauflösung

1. Die Auflösung des Fanclubs bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.

2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Fanclubs, oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen des Fanclubs, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert (im Zeitpunkt der Einlage) der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine von der Mitgliederversammlung zu definierende soziale Einrichtung ab.

§ 11 Inkrafttreten

Dieser Satzung hat die Mehrheit der anwesenden Mitglieder während der Mitgliederversammlung vom 28.07.2017 zugestimmt. Sie tritt mit dem heutigen Datum in Kraft und ersetzt mit sofortiger Wirkung die bisherige.

Düsseldorf, den 29.07.2017